Bebauungsplan Lossegrund

Kassel

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Lossegrund der Stadt Kassel schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine umfassende Neuentwicklung des Geländes der ehemaligen Joseph-von-Eichendorff-Schule im Kasseler Stadtteil Bettenhausen.
Das Gelände soll künftig für Wohnnutzungen neu bebaut und neu erschlossen werden. Die vorhandene energetisch sanierte Sporthalle (Olebachhalle) bleibt erhalten, da sie ein wichtiger Baustein des städtebaulichen Konzeptes ist. Ziel ist es, für die geplanten Wohnnutzungen unterschiedliche Gebäudetypologien und Bauweisen zu ermöglichen, um ein vielfältiges und anteilig zu mindestens 25 % der Wohneinheiten gefördertes Wohnungsangebotes zu entwickeln. Hierfür ist in der Quartiersmitte und im nordwestlichen Teil des Plangebiets Geschosswohnungs- bau vorgesehen, während in den westlichen und südöstlichen Bereichen kompakte Einfamilienhaustypen als Doppelhäuser und Hausgruppen geplant sind. Für das ehemalige Schulgelände wird eine Nachnutzung und Integration bestehender Nutzungen (Sporthalle) angestrebt. Im Bebauungsplan sind entsprechend dem städtebaulichen Konzept allgemeine Wohngebiete (WA), Flächen für Gemeinbedarf, öffentliche Verkehrsflächen sowie öffentliche und private Grünflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan bildet somit die Grundlage für ein zukunftsweisendes Wohnquartier mit vielfältigen Wohnformen, generationsübergreifenden Angeboten und innovativen Lösungen im Bereich Energie. Im Vordergrund der Planungen stehen die Attraktivität als Lebensraum für den Menschen sowie Kinderfreundlichkeit, Ökologie, Identität und nachhaltige Energieversorgung.

Der Bebauungsplan wir durch einen Städtebaulichen Vertrag ergänzt, u. a. mit Regelungen zur Gestaltung der öffentlichen und privaten Freiräume sowie zur Mobilität.

Besonderheiten
Aufgrund der Hochwassergefahrensituation, das Plangebiet liegt fast vollständig in einem HQ100 Hochwassergebiet, wurden Festsetzungen zu den Höhenlagen von Aufenthalts- und Schlafräumen sowie Heizanlagen/ Haustechnikräume und Mindesthöhen für die Oberkante der Erdgeschossfußböden getroffen. Für die geplante Sockelgarage wurden weitere organisatorische Maßnahmen getroffen, um im Falle eines Hochwassers das Eindringen zu verhindern. Der Ausgleich für den Retentionsraumverlust wird ebenfalls textlich festgesetzt. Neben der Hochwasserthematik standen auch zeitgemäße Mobilitätskonzepte im Vordergrund. Der durch die Stellplatzsatzung der Stadt Kassel vorgegebene Stellplatzschlüssel wurde reduziert.

 

 

 

Kartengrundlage: Stadt Kassel, Vermessung und Geoinformation

Aufgabe

Bauleitplanung

Leistungen

LPH 1-3

Umfang

ca. 3,8 ha

Zeitraum

2018 – 2022 Satzungsbeschluss